Der Wahlvorstand bestimmt den Ort, den Tag (Wahltag) und die Zeit der Wahl. Er hat dabei auf die Belange der Sparkasse und der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen.
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Der Wahlvorstand bestimmt den Ort, den Tag (Wahltag) und die Zeit der Wahl. Er hat dabei auf die Belange der Sparkasse und der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen.