Nach Ablauf ihrer Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats und die Stellvertreter ihre Tätigkeit bis zum Zusammentreten des neugewählten Verwaltungsrats weiter aus.
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Nach Ablauf ihrer Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats und die Stellvertreter ihre Tätigkeit bis zum Zusammentreten des neugewählten Verwaltungsrats weiter aus.