Vorgesetzte des Anwärters sind
1. der Ausbildungsleiter und die jeweiligen Ausbilder sowie die Lehrkräfte,
2. für die Zeit der fachtheoretischen Ausbildung der Leiter der Ausbildungsstätte, die von ihm Beauftragten und die Lehrkräfte.
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Vorgesetzte des Anwärters sind
1. der Ausbildungsleiter und die jeweiligen Ausbilder sowie die Lehrkräfte,
2. für die Zeit der fachtheoretischen Ausbildung der Leiter der Ausbildungsstätte, die von ihm Beauftragten und die Lehrkräfte.