Ziel der Ausbildung ist es, durch die Vermittlung von praxisbezogenen Fachkenntnissen und berufspraktischen Fähigkeiten Beamte heranzubilden, die durch ihr Verständnis für gesellschaftspolitische und soziale Zusammenhänge sowie durch bürgernahes Verhalten für den Dienst in der Sozialverwaltung geeignet sind.