Die Staatsregierung erstattet dem Sächsischen Landtag mindestens einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen.
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Die Staatsregierung erstattet dem Sächsischen Landtag mindestens einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen.