nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 SächsSchulStatVO (Sachsen) — Schüler- und Absolventenprognose

Sächsische Schulstatistikverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose ist auf der Grundlage der für die Schulstatistik erhobenen aggregierten Daten und der letzten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen zu erstellen. Die Datenanforderungen für die regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose sind in der Anlage 2 enthalten.

(2) Die Vorausberechnung der regionalisierten Schüler- und Absolventenzahlen erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.