Die Kosten von Untersuchungen durch einen Kinder- oder Hausarzt gemäß § 26a Absatz 5 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes werden nicht erstattet.
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Die Kosten von Untersuchungen durch einen Kinder- oder Hausarzt gemäß § 26a Absatz 5 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes werden nicht erstattet.