nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 SächsSWG (Sachsen) — Dienstbetrieb

Sächsisches Sicherheitswachtgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht unterliegen den Weisungen ihrer Polizeidienststelle.