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§ 11 SächsSFG (Sachsen) — Inkrafttreten

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 10. November 1992

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

Heinz Eggert