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§ 38 SächsSÜG (Sachsen) — Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter

Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Sachsen gewährt den Landkreisen 0,009 EUR und den Kreisfreien Städten 0,0005 EUR jährlich je Einwohner für die Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter.