Fachliche Fortbildung soll jährlich mindestens in folgendem Umfang ermöglicht und wahrgenommen werden:
1. pädagogische Fachkräfte: 40 Stunden,
2. Kindertagespflegepersonen: 20 Stunden und
3. Fachberater: 40 Stunden.
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Fachliche Fortbildung soll jährlich mindestens in folgendem Umfang ermöglicht und wahrgenommen werden:
1. pädagogische Fachkräfte: 40 Stunden,
2. Kindertagespflegepersonen: 20 Stunden und
3. Fachberater: 40 Stunden.