Verwaltungsbehörden nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die nach § 1 Absatz 1 zuständigen Behörden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Verwaltungsbehörden nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die nach § 1 Absatz 1 zuständigen Behörden.