Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs der Presse bedarf keiner eigenen Zulassung.
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Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs der Presse bedarf keiner eigenen Zulassung.