Näheres zur Bestimmung der zuständigen Stelle, zu deren Berichtspflichten und zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde kann in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der zuständigen Stelle und der Aufsichtsbehörde geregelt werden.
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Näheres zur Bestimmung der zuständigen Stelle, zu deren Berichtspflichten und zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde kann in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der zuständigen Stelle und der Aufsichtsbehörde geregelt werden.