Die Vorschlagslisten sind innerhalb von achtzehn Arbeitstagen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Vorschlagslisten einzureichen.
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Die Vorschlagslisten sind innerhalb von achtzehn Arbeitstagen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Vorschlagslisten einzureichen.