Für die Wahl des Hauptpersonalrats gelten die §§ 31 bis 40 entsprechend, soweit sich aus den §§ 42 und 43 nichts anderes ergibt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für die Wahl des Hauptpersonalrats gelten die §§ 31 bis 40 entsprechend, soweit sich aus den §§ 42 und 43 nichts anderes ergibt.