Der Wahlvorstand fertigt über jede Sitzung eine Niederschrift, die mindestens die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie den Wortlaut des Beschlusses enthält; sie ist von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterzeichnen.
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Der Wahlvorstand fertigt über jede Sitzung eine Niederschrift, die mindestens die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie den Wortlaut des Beschlusses enthält; sie ist von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterzeichnen.