(1) aufgehoben
(2) aufgehoben
(3) aufgehoben
(4) aufgehoben
(5) Die erstmalige Wahl einer Geschäftsführung mit beschränkter Amtszeit nach § 33 Absatz 1 Satz 2 hat bis zum 31. Dezember 2027 zu erfolgen.
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(1) aufgehoben
(2) aufgehoben
(3) aufgehoben
(4) aufgehoben
(5) Die erstmalige Wahl einer Geschäftsführung mit beschränkter Amtszeit nach § 33 Absatz 1 Satz 2 hat bis zum 31. Dezember 2027 zu erfolgen.