nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15 SächsNRG (Sachsen) — Bodenerhöhungen

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Nachbarin oder der Nachbar kann verlangen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks, dessen Boden künstlich erhöht wurde, geeignete Vorkehrungen trifft, die eine durch diese Erhöhung verursachte Gefährdung des Grundstücks der Nachbarin oder des Nachbarn ausschließen.