Die für die Fachrichtungen zuständigen Staatsministerien bestimmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für welche Laufbahnen Vorbereitungsdienste eingerichtet werden.
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Die für die Fachrichtungen zuständigen Staatsministerien bestimmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für welche Laufbahnen Vorbereitungsdienste eingerichtet werden.