Die Geschäfte der Landesschiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingerichtet. Das vorsitzende Mitglied leitet die Geschäftsstelle und vertritt die Landesschiedsstelle nach außen.
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Die Geschäfte der Landesschiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingerichtet. Das vorsitzende Mitglied leitet die Geschäftsstelle und vertritt die Landesschiedsstelle nach außen.