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§ 3 SächsLKZVO (Sachsen) — Fachberaterzulage

Sächsische Lehrkräftezulagenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehrkräfte an Grundschulen, denen die ständige Wahrnehmung der Funktion als Fachberaterin oder Fachberater übertragen ist, erhalten eine Stellenzulage von monatlich 200 Euro.