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§ 54 SächsKomZG (Sachsen) — Ausschüsse

Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch die Verbandssatzung können beschließende und beratende Ausschüsse gebildet werden. § 18 gilt entsprechend.