Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk im Anschluss an die Feststellungen mündlich bekannt.
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Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk im Anschluss an die Feststellungen mündlich bekannt.