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§ 26 SächsKomWO (Sachsen) — Wahlzeit

Sächsische Kommunalwahlordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Gemeinderat kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem Beginn vor 8:00 Uhr festsetzen.