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Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die laufenden Geschäfte der Abstimmung besorgt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.