Abstimmungsorgane sind der Gemeindewahlausschuss, die oder der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorstände. Die §§ 9 bis 11 des Kommunalwahlgesetzes gelten entsprechend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Abstimmungsorgane sind der Gemeindewahlausschuss, die oder der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorstände. Die §§ 9 bis 11 des Kommunalwahlgesetzes gelten entsprechend.