Im Haushalt können in angemessener Höhe Verfügungsmittel des Bürgermeisters veranschlagt werden. Die veranschlagten Mittel dürfen nicht überschritten werden. Sie sind nicht übertragbar und nicht deckungsfähig.
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Im Haushalt können in angemessener Höhe Verfügungsmittel des Bürgermeisters veranschlagt werden. Die veranschlagten Mittel dürfen nicht überschritten werden. Sie sind nicht übertragbar und nicht deckungsfähig.