Für die Führung des Vereins-, Handels-, des Partnerschafts-, des Gesellschafts- und des Genossenschaftsregisters sowie der unternehmensrechtlichen Verfahren nach § 375 Nummer 1, 3 bis 14, 16 und 17 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der jeweils geltenden Fassung sind zuständig:
1. das Amtsgericht Chemnitz für die Bezirke der Landgerichte Chemnitz und Zwickau;
2. das Amtsgericht Dresden für die Bezirke der Landgerichte Dresden und Görlitz;
3. das Amtsgericht Leipzig für den Bezirk des Landgerichts Leipzig.