Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe (Übermittlungsstelle) ist das Amtsgericht Dresden für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe (Übermittlungsstelle) ist das Amtsgericht Dresden für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.