(1) Das Amtsgericht Leipzig und das Amtsgericht Eilenburg nehmen nach Maßgabe des § 1122 der Zivilprozessordnung an der Erprobung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit teil. Für das Amtsgericht Eilenburg wird die Erprobung auf Streitigkeiten über Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beschränkt.
(2) Ab dem 15. April 2026 wird bei den in Absatz 1 genannten Amtsgerichten das Online-Verfahren mittels digitaler Klageeinreichung nach § 1124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Zivilprozessordnung eingeführt.