Für gerichtliche Entscheidungen nach den §§ 87g, 87h und 87i des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist das Amtsgericht Leipzig für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.
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Für gerichtliche Entscheidungen nach den §§ 87g, 87h und 87i des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist das Amtsgericht Leipzig für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.