Für Verhandlungen und Entscheidungen über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen (§§ 217 ff. des Baugesetzbuchs ) ist das Landgericht Chemnitz für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.
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Für Verhandlungen und Entscheidungen über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen (§§ 217 ff. des Baugesetzbuchs ) ist das Landgericht Chemnitz für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig.