(1) Die Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts werden durch das Amtsgericht Zwickau wahrgenommen.
(2) Für Angelegenheiten der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sind zuständig:
1. das Amtsgericht Bautzen für die Bezirke der Amtsgerichte Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz;
2. das Amtsgericht Chemnitz für den Bezirk des Landgerichts Chemnitz;
3. das Amtsgericht Dresden für den Bezirk des Landgerichts Dresden;
4. das Amtsgericht Görlitz für die Bezirke der Amtsgerichte Görlitz, Weißwasser und Zittau;
5. das Amtsgericht Leipzig für den Bezirk des Landgerichts Leipzig;
6. das Amtsgericht Zwickau für den Bezirk des Landgerichts Zwickau.