Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden wird als Insolvenzgericht, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a der Insolvenzordnung begründet werden kann, das Amtsgericht Leipzig bestimmt.
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Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden wird als Insolvenzgericht, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a der Insolvenzordnung begründet werden kann, das Amtsgericht Leipzig bestimmt.