nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 47 SächsJAPO (Sachsen) — Form der Prüfung

Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. § 22 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.