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§ 45 SächsJAPO (Sachsen) — Prüfungsorte

Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die schriftliche Prüfung wird an den vom Landesjustizprüfungsamt bestimmten Prüfungsorten und die mündliche Prüfung wird in der Regel in Dresden abgehalten.