Eine vor dem 1. Januar 2011 durch die Anerkennungsbehörde ausgesprochene Anerkennung als geeignete Stelle gilt weiterhin. Ein Anspruch auf Förderung ist damit nicht verbunden.
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Eine vor dem 1. Januar 2011 durch die Anerkennungsbehörde ausgesprochene Anerkennung als geeignete Stelle gilt weiterhin. Ein Anspruch auf Förderung ist damit nicht verbunden.