Die Hinterlegungsstelle benachrichtigt unverzüglich die Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen, Eröffnungen des Insolvenzverfahrens und ähnlichen Veränderungen. Sie hat die Hinterlegungskasse auch von deren Erledigung zu benachrichtigen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Hinterlegungsstelle benachrichtigt unverzüglich die Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen, Eröffnungen des Insolvenzverfahrens und ähnlichen Veränderungen. Sie hat die Hinterlegungskasse auch von deren Erledigung zu benachrichtigen.