nu:legal · recht.nulegal.eu
Sächsisches Hinterlegungsgesetz
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Von der Hinterlegung eines Sparbuchs benachrichtigt die Hinterlegungsstelle den Aussteller des Sparbuchs.