Das Staatsministerium der Finanzen kann durch Erlass die für die Erstellung der Vermögensrechnung zu übermittelnden Informationen und Unterlagen festlegen sowie einheitliche Abgabetermine vorgeben.
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Das Staatsministerium der Finanzen kann durch Erlass die für die Erstellung der Vermögensrechnung zu übermittelnden Informationen und Unterlagen festlegen sowie einheitliche Abgabetermine vorgeben.