Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist
1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 und 11 SächsGfbWBG und
2. Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten.
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Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist
1. ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 und 11 SächsGfbWBG und
2. Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten.