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§ 95 SächsGfbWBVO (Sachsen) — Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 583 Stunden. Davon werden

1. 346 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,

2. 173 Stunden als Selbststudium und

3. 64 Stunden als praktische Weiterbildung

erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 24.