Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachphysiotherapeutin für psychosoziale Medizin“ oder „Fachphysiotherapeut für psychosoziale Medizin“.
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Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachphysiotherapeutin für psychosoziale Medizin“ oder „Fachphysiotherapeut für psychosoziale Medizin“.