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§ 91 SächsGfbWBVO (Sachsen) — Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 827,5 Stunden. Davon werden

1. 505 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,

2. 252,5 Stunden als Selbststudium und

3. 70 Stunden als praktische Weiterbildung

erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 23.