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§ 79 SächsGfbWBVO (Sachsen) — Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 640 Stunden. Davon werden

1. 720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,

2. 360 Stunden als Selbststudium und

3. 560 Stunden als praktische Weiterbildung

erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 20.