Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen“ oder „Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen“.
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Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen“ oder „Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen“.