Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
1. Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für den Operationsdienst oder
2. Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für den Endoskopiedienst.
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Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
1. Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für den Operationsdienst oder
2. Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für den Endoskopiedienst.