(1) Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden
1. 720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 360 Stunden als Selbststudium und
3. 2 000 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 6.
(2) Die Teilnehmer haben sich vor Beginn der Aufbaustufe für einen der Schwerpunkte
1. Operationsdienst oder
2. Endoskopiedienst
zu entscheiden.