(1) Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden
1. 720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
2. 360 Stunden als Selbststudium und
3. 2 000 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 5.
(2) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat sich vor Beginn der Aufbaustufe für einen der Schwerpunkte
1. Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich oder
2. Intensivpflege und Anästhesie im Kinder- und Jugendbereich
zu entscheiden.